Kinder und Erwachsene
Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt:
Kinder bis zum 18. Geburtstag sind von der Zuzahlung befreit.
Ab dem 18. Geburtstag müssen Erwachsene die Rezeptgebühr von 10€ und 10% der Therapiekosten übernehmen.
Eine Befreiung für Erwachsene ist möglich und muss bei der jeweiligen Krankenkasse jährlich neu beantragt werden. Ohne Vorliegen der Befreiung ist keine Erstattung möglich.
Für private Krankenversicherte gilt:
Sie bekommen eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.