Meike Stege
Ihre Logopädin im Herzen von Limburgerhof
 
 
 

Leistungen

  • Therapie bei folgenden Störungen und Erkrankungen
  • Hausbesuche sind möglich



Kinder und Erwachsene 



  • Sprachentwicklungsstörungen
  • Sprachentwicklungsstörungen bei Mehrsprachigkeit
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung
  • Dyslalie
  • Sigmatismus
  • Stottern
  • Poltern
  • Mutationsdysphonie
  • Mutismus
  • Myofunktionelle Störung
  • Rhinophonie
  • Infantiles Schluckmuster
  • u.v.m.


  • Aphasie
  • Sprechapraxie
  • Dysarthrie
  • Dysarthrophonie
  • Aphonie
  • Demenz
  • Parkinson
  • Multiple Sklerose
  • Heiserkeit
  • Dysphonie nach Intubation
  • Reinke Ödem
  • Berufsdysphonie (Vielsprecher)
  • Transidentität
  • Dysphagie
  • u.v.m.




Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt:

Kinder bis zum 18. Geburtstag sind von der Zuzahlung befreit.

Ab dem 18. Geburtstag müssen Erwachsene die Rezeptgebühr von 10€ und 10% der Therapiekosten übernehmen.

Eine Befreiung für Erwachsene ist möglich und muss bei der jeweiligen Krankenkasse jährlich neu beantragt werden. Ohne Vorliegen der Befreiung ist keine Erstattung möglich.

Für private Krankenversicherte gilt:

Sie bekommen eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

 
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